News & Blog
Neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom 08.03. bis 31.03.2021 und ihre Bedeutung für uns
Liebe Lauffreunde,
an dieser Stelle informieren wir, was die neue „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung“ mit Gültigkeit vom 08.03.-31.03.2021 für den Bereich Sport beinhaltet. Das sächsische Kabinett hat dazu am 05.03.2021, die Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz auf Landesebene umgesetzt. Es wurde festgelegt, dass es vorsichtige Lockerungen im Bereich Individual- und Gruppensport bei Unterschreitung des 7-Tages Inzidenzwertes unter 100 für bis zu 20 Kinder unter 15 Jahren und Individualsport allein oder zu zweit, im Außenbereich (auch in Außensportanlagen) geben kann. Frühestens ab 22.03.2021 kann kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich durch die kreisfreien Städte und Landkreise erlaubt werden, insofern sich der Inzidenzwert nicht erhöht hat (unter 100 ist). Danach richtet sich, ob die Teilnehmer einen negativen tagesaktuellen Covid 19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen oder die Testpflicht entfällt.
Liegt der 7-Tage Inzidenzwert an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, kann zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen, bis maximal 20 Personen (nun auch über 15 Jahre) im Außenbereich erlaubt werden.
Wem das alles hier ein bisschen zu kompliziert formuliert ist, die ausführliche Verordnung gibt’s ja im Netz. Fazit, ein kleiner Hoffnungsschimmer am Horizont! Genaue Trainingsstarttermine für alle Gruppen können wir Euch nur kurzfristig mitteilen, da wir von den Zahlen (Inzidenzwerten) abhängig sind. Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Sportlichst gegrüßt
Heiko und der Vorstand